Mit unseren Dienstleistungen im Bereich der Hausverwaltung und des Objektmanagements wenden wir uns an Eigentümer von Anlage- und Gewerbeimmobilien sowie an Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern, die sich eine professionelle Verwaltung und Betreuung ihres gemeinschaftlich genutzten Eigentums wünschen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie wirtschaftlich geführt wird und so ihr Wert über viele Jahre erhalten bleibt.
Für die Verwaltung Ihrer vermieteten Anlage- und Gewerbeimmobilien sind wir von Fabri & Reuter Immobilien kompetente Ansprechpartner. Wir kümmern uns um die Verwaltung Ihres Eigentums in der kaufmännischen und technischen Dimension. Zu den von uns erbrachten kaufmännischen Verwaltungsleistungen zählen:
Im technischen Bereich sorgen wir dafür, dass die entsprechenden Einrichtungen des Gebäudes funktionsfähig sind, fachgerecht gewartet und bei Bedarf repariert oder erneuert werden. Auch bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Fähige und zuverlässige Handwerker und Architekten beauftragen wir gerne innerhalb unseres breit aufgestellten Partnernetzwerks. Bei Wohnungsabnahmen und Neuvermietungen entlasten wir Sie vollständig von dem damit verbundenen Aufwand.
Der von Ihnen gewünschte Leistungsumfang im Bereich der Hausverwaltung ist selbstverständlich frei verhandelbar. Neben Komplettpaketen ist auch die Übernahme einzelner Aufgaben - beispielsweise der Erstellung der Nebenkostenabrechnung - möglich.
Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist für Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern von Bedeutung. Im Rahmen einer WEG-Verwaltung verwalten wir lediglich das gemeinschaftliche Eigentum. In diesem Rahmen kümmern wir uns um eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Instandhaltung des Anwesens, die Führung der Gemeinschaftskonten, die Erstellung des Wirtschaftsplans für das Gebäude und die jährliche Abrechnung des Wohngelds aller Eigentümer sowie die jährliche Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung. Außerdem überwachen wir die Ausführung von Beschlüssen der Eigentümer.
Vereinfacht ausgedrückt, endet die Verantwortlichkeit der WEG-Verwaltung an der Wohnungstür. Die einzelnen Eigentumswohnungen gelten als Sondereigentum und werden von der WEG-Verwaltung nicht berührt. Ebenso kann es sich bei Sondereigentum um ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte handeln, die eine abgeschlossene Einheit bilden. Eine externe Verwaltung von Sondereigentum kommt immer dann in Frage, wenn Sie dieses Eigentum vermietet haben. Unsere Aufgaben dabei sind mit der Verwaltung von Einzeleigentum identisch.